Bekanntmachung vom 02.06.2009

Wasserversorgung -Härtegrad nach Waschmittelgesetz

Bezüglich der Installierung von Haushaltsgeräten vermehrten sich letzter Zeit die Anfragen nach dem Härtegrad des gemeindlichen Wassers.

Die Verwaltung gibt demnach bekannt:

Im gesamten Gemeindebereich mit Ortsteilen hat das Wasser einen Härtebereich von 3 (nach Waschmittelgesetz)